Bei einer Geschwindigkeit von 85 km/h wurde der erforderliche Abstand von 35,42 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 07751, Bucha, auf der BAB 4, km 176,259, FR Dresden  nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Messung festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 12.5.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern erhob mit Bußgeldbescheid 75,00 € Bußgeld

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