Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwechow, auf der B 5, im Abschnitt 140, Strkm 2,315, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 127 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Messgerät PoliScan Speed. Regel-Bußgeld: 120,00 € wegen Voreintragungen um 40,00 € erhöht.

Verstoß gegen:§ 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 5 Abs. 1 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von erlassen.

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