Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Geisleden, Ankenmühle, L 105 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 79 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Foto. Voreintragungen
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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