Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gießen, auf der B 429, Höhe km-Stein 057-2.004, Rtg. Wettenberg begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 39 km/h, bei zulässigen 700 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto 109 km/h. 1 Monat Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erließ Bußgeldbescheid

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