Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mannheim, B 38, Mannheim – Weinheim die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 33 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit ViDista ergab 103 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mannheim erlies Bußgeldbescheid

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