Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist in vorschriftswidriger Weise als Führer eines Kraftfahrzeuges in Herford, Umgehungsstraße, FR Füllenbruchstraße. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte, Bußgeld wegen Voreintragungen erhöht.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG , 246.1 BKat
Bußgeldstelle Kreis Herford erlies Bußgeldbescheid
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.