Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Borken, L 3149, Höhe Bahnübergang außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurden 50,00 € Verwarn8ungsgeld erhoben eröffnet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle

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