in Hamburg, BAB 255, BAB 1, Ast 4, i.R. Süden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab 82 km/h, bei zulässigen 60 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldstelle Hamburg erhob 110,00 € Bußgeld
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