Am 28.09.2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Offenbach a.M, Stadt Offenbach, Strahlenberg Str. 127, Ri. Kaiserleistr. um 6 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung 58 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 Bkat,
Schreiben übersandt durch Bußgeldstelle Offenbach am Main.
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