Am 12.10.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von über 50km/h der erforderlichen Mindestabstand von 50 m auf einer Autobahn zum vorausfahrenden Fahrzeug mit einem Lastkraftwagen über 3,5 t, auf der BAB 2, km 109,500 Berlin LK/BK Gem. Bornstedt nicht eingehalten. Festgestellt mit Video-Band-Aufzeichnung
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg
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