Zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten. Am 01.10.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstraße 5, Abschnitt 580, in FR Nauen um 23 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät P0liScan Speed 123 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat
Schreiben durch Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt
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