Am 25.09.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bad Oldesloe, B 75, Abschnitt 110, km 4.014 um 22 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lichtschrankenmessung 82 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Kreis Stormarn
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