Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 23.09.2015 auf der BAB 10, km 24,1, in Fahrtrichtung Erkner  um 63 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: ES3.0 103 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.9 Bkat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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