Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 24.09.2015km 1.938, Richtung München wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 24km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScanSpeed-mobil- 84 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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