Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 21.09.2015 auf der BAB 10, km 139,6, in Fahrtrichtung AD Werder um 42 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät  PoliScanSpeed 162 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 Bkat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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