Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 20.10.2015 in Lauingen /Donau), K DLG 7,Abschnitt 140, km 0,02, Frauenriedhausen, R. Lauingen um 38 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 88 km/h. Messgerät: Einseitensensor ES3.0
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 Bkat, 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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