Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 31.07.2015 in Waldburg-Ried, L 326 um 26 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung 96 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Ravensburg
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