Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 30.10.2015 in Nattheim, K 3032, Höhe Schmaleich, Farhrtrichtung Anschlussstelle Heidenheim um 21 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Messung mit LIVETEC XV3 

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidenheim

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