Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 11.10.2015 auf der BAB 111, km 0,65, Fahrtrichtung Hamburg um 32 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung, PoliScanSpeed 132 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee/ Internetwache Brandenburg
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