Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 3.10.2015 in Osnabrück, A 33, km 64,810, Ff. Diepholz um 32 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO ES 3.0: 112 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Osnabrück
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