Auf der BAB 24 aus Richtung Hamburg, Kreuz Schwerin wurde am 06.10.2015 mit 144 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 64 km/h überschritten. Beweismittel: Lichtmessverfahren, Foto 

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.9 Bkat

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Ludwigslust-Parchim übersandt.

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