Am 04.11.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 124 km/h der erforderlichen Abstand von 62,0 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mindelheim, BAB 96, Richtung Lindau, Abschnitt 640, km 0.830 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 13,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: VKS3, Foto
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG,12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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