Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 30.10.2015 in Lübeck, Genniner Straße, Lat. 50, Richtung Berliner Platz um 20 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 70 km/h. Beweismittel: Messgerät ES 3.0 – Matrix -, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Lübeck

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wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B270, Gem. Kl-Siegelbach überschritten