Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 03.10.2015 in Hagen, auf der BAB 45, km 30,180, Fahrtrichtung Frankfurt wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h festgestellt. Die Messung ergab 118 km/h bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel Messgerät TRAFFIPHOT Stationär, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Hagen

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