Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 105, zw. B 96 und Brücke B 194 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lichtmessverfahren ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 33 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 83 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Stralsund erließ Bußgeldbescheid

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.