Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 105, zw. B 96 und Brücke B 194 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lichtmessverfahren ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 33 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 83 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 17 OWiG
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Stralsund erließ Bußgeldbescheid
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