In der Gem. Borgstedt, Rader Hochbrücke, A7, km 59,485, Richtung Süden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 26.12.2015 um 55
km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Lasergerät 115 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Zentrale OWI-Stelle Schleswig-Holstein übersandte Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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