Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemeinde Wattenheim, auf der BAB 6, in Höhe km 592.4, AS Wattenheim, FR Mannheim um 32 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Messprotokoll Vitronic Trailer, Foto, Bußgeld von 150,00 € erhöht wegen Voreintragung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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