Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Süden, linke Fahrspur, Tunnelanfang die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 10 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit TraffiStar S 330 ergab 60 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf erließ Bußgeldbescheid
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