Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Mülheim, Auenweg 173, Fahrtrichtung Deutz, Mülheimer Str. die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Radarmessung mit VDS M5 stationär wurden 38 km/h bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 8 km/h und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: erlies Bußgeldbescheid, da Verwarnung nicht gezahlt wurde
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