Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Ochsenfurt, auf der Uffenheimer Straße, Richtung Uffenheim wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 59 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, um 9 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil-PoliScan Speed, Foto,Verwarnungsgeld: 15,00 €
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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