Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Mühlhausen, auf der Langensalzaer Landstraße, Höhe Hufeland Klinikum, FR ortsauswärts um 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verwarnung mit Erhebung von 15,00 € Verwarnungsgeld ausgesprochen. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Mühlhausen/Thüringen

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