Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 8 km/h in Heiligenh., Ratinger Str., ggü. Haus Nr. 85, FR Heiligenh.-Mitte überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät Vitronic PSFM1 mit Frontfoto 38 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmannübersandte Verwarnung
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