Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Engen, auf der BAB 81, km 708,100, Singen – Stuttgart wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 86 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 6 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed FM1

Verstoß gegen: § 18 Abs. 5, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Verwarnung / Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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