Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwerin, auf der B 106, Abschnitt 140, bei km 2,3 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 6 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 56 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwerin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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