Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 10.02.2016 in Butzbach,  auf der A 5, Kassel-Frankfurt, km 452,518 mit 22 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Messung mit Lasergerät ergab 142 km/h . Beweismittel Messprotokoll und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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