Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde mit Bußgeldbescheid geahndet. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Parchim 01, auf der B 191, Abs. 180, bei km 10,440, in Richtung Zentrum um 32 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed, Bild 82 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, § 25 Abs. 2a StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim
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