Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 50259, Pulheim, auf der B 59, im Abschnitt 7, im Bereich von km 1,2, Rtg. Bocklemümd /Fahrtri die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Einseitensensor und Foto durchgeführten Sensormessung wurden 120 km/h bei erlaubten 80 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 120 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis erließ Bußgeldbescheid

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