Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Lauchstädt, BAB 38, km 154,300, Ri. Göttingen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 41 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 161 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg erlies Bußgeldbescheid

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