In Elz, auf der BAB 3, ,Höhe km 99,930, Fahrtrichtung Frankfurt/Main, linke Spur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab 134 km/h, bei zulässigen 1o0 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erlies Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot

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