Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Riderfelde, B 191, Abs. 330, km 1,790, Ri. Lübz, außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 111 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed. 1 Monat Fahrverbot.
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim erlies Bußgeldbescheid
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