Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Süden, rechte Fahrspur Tunnelanfang um 12 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldbescheid über 176,00 € erhoben ( Voreintragung ). Festgestellt wurden 98 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 330.
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf
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