Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Aßlar, auf der A 45, Ri. Hanau-Dortmund, km 159,686 wurde der Geschwindigkeitsverstoß Außerhalb geschlossener Ortschaften mit 97 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 80 km/h, um 17 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erlassen.
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