Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Kassel, Frankfurter Straße 101, Fahrtrichtung stadteinwärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 79 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, um 29 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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