Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Salzgitter-Lebenstedt, auf der K 30/I-Mitte, bei km 6,2, Rtg. SZ-Lebenstedt die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die gemessene Geschwindigkeit betrug 65 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 15 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Frontfoto, Messgerät TraffiStar S350
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Schriftliche Verwarnung wurde von Bußgeldstelle Salzgitter übersandt.
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