Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Frankenhausen, zw. Steintaleben-Bad F, B 85 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 9 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät Einseitensensor wurden 59 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Verwarnung / Anhörung
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