Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Freiburg, B 31, West, Höhe P+M ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 63 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 13 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Freiburg übersandt. Verwarnung / Anhörung
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