Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Rommelstraße, Höhe Haus Nr. 19 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Radarmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 56 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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