Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Heidesheim, Gem. Heidesheim, auf der A 60, Höhe km 27,0, FR Darmstadt die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 8 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung Lasergerät mit Foto ergab 108 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Verwarnung / Anhörung
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