Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kevelaer, OT Kervenheim, L 464/ L362, km 0,073, FR Schloß Wissen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 10 km/h bei zulässigen 120 km/h.  Es wurden wurden 130 km/h mit Frontfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Kleve übersandte Verwarnung / Anhörung

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