In Stuttgart-Ost, B 14, Schwanenplatztunnel, FR Bad Cannstatt, Spur Mitte wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 7 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 330 mit Foto ergab 57 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.1 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Verwarnung / Anhörung
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